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   OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05   

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https://dejure.org/2006,8162
OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05 (https://dejure.org/2006,8162)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2006 - 15 W 352/05 (https://dejure.org/2006,8162)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 15 W 352/05 (https://dejure.org/2006,8162)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Gemeinschaftsverhältnisses von Wohnungseigentümern auf das gemeinschaftliche Grundstück entsprechend seiner durch die Eintragung im Grundbuch entstandenen sachenrechtlichen Zuordnung; Die Nutzung eines benachbarten Grundstücks als Gegenstand eines ...

  • Judicialis

    WEG § 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1; WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004
    WEG : Anwendung des § 15 Abs. 3 WEG nur bei Betroffenheit des gemeinschaftlichen Grundstücks - Kein Anspruch auf Unterlassung einer Wohnnutzung des Nachbargrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gehört benachbartes Grundstücks zum Gemeinschaftsverhältnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 706
  • ZMR 2006, 707
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05
    Eine entsprechende Anwendung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsrechts kommt aus denselben Gründen nicht in Betracht (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 655; NVwZ 1998, 954).
  • BayObLG, 18.12.2000 - 5Z RR 570/99

    Einhaltung von Abstandsflächen gemäß Art. 6 und 7 BayBO

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05
    Steht durch die Baugenehmigung, solange sie nicht aufgehoben ist, fest, dass der Bauherr nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, muss das der Nachbar gegen sich gelten lassen (vgl. BayObLGZ 2000, 355 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05
    Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05
    Eine entsprechende Anwendung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsrechts kommt aus denselben Gründen nicht in Betracht (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 655; NVwZ 1998, 954).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2003 - 3 Wx 223/02

    Zur Wirksamkeit von Beschlüssen einer "Wohnungseigentümer-Dachgemeinschaft" über

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05
    Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210).
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05
    Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 25 U 162/12

    Geräuschimmissionen durch Luftwärmepumpen

    Allerdings wird für den auf einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Schutzvorschriften fußenden quasinegatorischen Beseitigungsanspruch die Auffassung vertreten, er werde auch ohne ausdrücklich erteilten Dispens (vgl. § 63 HBO) durch eine Baugenehmigung ausgeschlossen, soweit deren Unbedenklichkeitserklärung auch die als verletzt gerügte Schutznorm umfasst (BayObLG, NJW-RR 2001, 1456, 1457; OLG Hamm, ZMR 2006, 707, juris Rdn. 20; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143).
  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 76/20

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts:

    Steht durch die Baugenehmigung aufgrund ihrer Legalisierungswirkung fest, dass der Bauherr nicht gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, haben hiervon auch die Zivilgerichte auszugehen; der Nachbar muss diese Feststellung daher gegen sich gelten lassen (so zutreffend die ganz h.M.: BayObLGZ 2000, 355, 362; 2001, 41, 46; OLG Hamm, ZWE 2006, 346, 349; Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., Kapitel 1 Rn. 100 f.; Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, Rn. 877 ff.; Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl., Rn. 2626; Papier in Festschrift Weyreuther, 1993, 291, 301 ff.; Bartlsperger, VerwArch 60 [1969], 35, 59; Breuer, DVBl. 1983, 431, 438; Dolderer, DVBl. 1998, 19, 24 f.; Manssen, NVwZ 1996, 144, 146; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143; Arbeitskreis Bauliches Nachbarrecht, BBauBl 1991, 10, 21 f.).
  • LG Köln, 20.01.2010 - 9 S 164/09

    Abänderung eines Urteils und Abweisung einer Klage durch Berufung

    Eine Baugenehmigung, an die die Kammer im Hinblick auf die Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften gebunden wäre (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 28.02.2006, 15 W 352/05, zit. nach juris, Rn. 20), ist nicht erteilt.

    Ein Verstoß gegen § 6 BauO NRW, der ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 28.02.2006 - 15 W 352/05, zit. nach juris, Rn. 20; BayObLG, Urt. v. 18.12.2000 - 5Z RR 570/99 - m.w.N.), liegt nicht vor.

  • KG, 12.06.2013 - 28 U 21/12

    Privilegierte Garage ist zu dulden!

    Steht durch die Baugenehmigung, solange sie nicht aufgehoben ist, fest, dass der Bauherr nicht gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften verstoßen hat, muss das der Nachbar gegen sich gelten lassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 15 W 352/05; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 5 Z RR 570/99).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2023 - 15 U 1/17

    Giebelwand

    Dort wird insbesondere zu Recht ausgeführt, dass kein Anspruch auf Unterlassung einer Nutzung des Nachbargrundstücks besteht, der im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB auf eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Baurechts gestützt wird, wenn diese Nutzung - wie hier - Gegenstand einer erteilten und weiterhin wirksamen Baugenehmigung ist (OLG Hamm, ZMR 2006, 707 m.w.N.; vgl. auch BGH, NJW 2006, 3426 Rn. 10; NJW-RR 2015, 1234 Rn. 16; BayObLG, Urt. v. 18.12.2000 - 5Z RR 570/99, BeckRS 2001, 01664 Rn. 26), und dass die Einhaltung der Abstandsflächen auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren geprüft wird.
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